Als Folge davon müsste die Stadt Biel nachträglich eine Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung erlassen. Die Stadt Biel hat in ihrer Stellungnahme vom 12. September 2022 angekündigt, die Aufhebung der Parkfelder in einem separaten Verfahren durchzuführen und die bestehende Verfügung des Gemeinderats47 mit Rechtsmittelbelehrung zu veröffentlichen. Auch wenn die Entfernung des fraglichen Parkfelds vorliegend nicht zwingend verfügt und publiziert werden muss, spricht nichts dagegen, die Verfügung zur Aufhebung der Markierung auf freiwilliger Basis zu erlassen und zu publizieren.48