b) Das Rechtsamt teilte den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 19. August 2022 mit, gestützt auf eine summarische Einschätzung sei davon auszugehen, dass die Aufhebung des Parkfelds der blauen Zone vor der geplanten Einstellhalleneinfahrt an der nordöstlichen Parzellengrenze entlang des L.________wegs nicht im Baugesuchsverfahren, sondern in einem separaten Verfahren durchgeführt werden müsse. Es werde beabsichtigt, im Falle einer allfälligen Bestätigung der Baubewilligung den Beginn der Bauarbeiten von einer Bedingung der Aufhebung des Parkfelds abhängig zu machen.