__ freizuhalten und den entsprechenden Bereich zwischen Abschluss der Mauer und L.________weg frei von Anlagen und Bepflanzungen zu halten, die eine Höhe von 0.60 m überschreiten. Mit dieser Auflage kann sichergestellt werden, dass die Sicht nach rechts gewährleistet bleibt. Zudem muss das Lichtraumprofil freigehalten werden (vgl. Art. 83 Abs. 3 SG).