Auf dem Umgebungsplan, welcher am 9. Februar 2021 revidiert wurde, wurde vorgesehen, die Pappel in der östlichen Ecke der Bauparzelle zu entfernen. Weiter wurde bei der geplanten Mauer der Einstellhalle entlang der südlichen Parzellengrenze eine Bepflanzung vorgesehen, welche bis maximal zum Ende dieser Mauer reichen sollte. Auf dem aktualisierten Umgebungsplan (revidiert am 7. September 2022, mit Eingangsstempel des Rechtsamts der BVD vom 13. September 2022) reicht diese Bepflanzung bis zur Parzellengrenze zum L.________weg hin.