aufhin einen angepassten Umgebungsplan28 ein, in dem die Sichtweiten von 20.00 m in Richtung M.________strasse sowie 26.55 m in Richtung P.________weg eingetragen sind. Im Bericht vom 31. März 202129 hält das Tiefbauamt der Stadt Biel fest, die Sichtweiten könnten eingehalten werden. Zur Sicherstellung, dass der öffentliche Grund nicht als Warteraum für die in die Tiefgarage einfahrenden bzw. wartenden Fahrzeuge dient, sei die von der Bauherrschaft vorgeschlagene Ampelanlage zur Priorisierung der einfahrenden Fahrzeuge anzuordnen. Mit Schreiben vom 23. April 202130 erklärte sich die Beschwerdegegnerin mit den im Bericht des Tiefbauamts geforderten Bedingungen und Auflagen.