Auf den Baugrundstücken stehen aktuell zwei Einfamilienhäuser mit Nebenbauten. Im Vergleich dazu geht mit den geplanten beiden Mehrfamilienhäusern mit 10 Wohnungen und 17 Autoabstellplätzen in der Einstellhalle eine gesteigerte Nutzung des Strassenanschlusses an den L.________weg (Gemeindestrasse) einher. Zudem ist die Einstellhallenausfahrt an einer Stelle vorgesehen, an der bisher kein Zugang zum Grundstück besteht. Daher ist eine Strassenanschlussbewilligung der Gemeinde erforderlich. In koordinierten Verfahren wie dem vorliegenden, wird die Strassenanschlussbewilligung Bestandteil des Gesamtentscheides und ist im Dispositiv des Entscheides zu nennen (Art. 9 Abs. 2 Bst.