In ihren Schlussbemerkungen vom 5. April 2023 bringen die Beschwerdeführenden vor, aufgrund der Äusserungen anlässlich des Augenscheins sei klar, dass die Verkehrssicherheit auf dem L.________weg mit den geplanten Einstellhallenein- und -ausfahrten in verschiedener Hinsicht nicht gegeben sei. Dies bestätige auch der Fachbericht Erschliessung, welcher mehr Fragen aufwerfe als beantworte, in dem aber an keiner Stelle bestätigt werde, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet sei.