Im Übrigen müsse sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Erschliessungsanlagen die Verkehrssicherheit gewährleistet sein, was vorliegend nicht der Fall sei. Aufgrund der am L.________weg angeordneten Parkfelder sei die Fahrbahnbreite mit rund 2.90 m deutlich unter den geforderten 4.20 m und sogar noch unter dem Wert, der bei besonderen Verhältnissen – welche hier nicht vorliegen würden – einzuhalten wäre. Weiter fehle ein Trottoir, welches bei den sehr engen Strassenverhältnissen für die Einhaltung der Verkehrssicherheit zwingend wäre.