c) Verfahrensgegenstand ist das Bauvorhaben gemäss der Projektänderung vom 12. September 2022 (mit Eingangsstempel des Rechtsamts der BVD vom 13. September 2022). Die vorliegende Projektänderung betraf lediglich die Umgebungsgestaltung sowie die Bauplatzinstallation. Das Bauvorhaben bleibt damit in seinen Grundzügen gleich. Es handelt sich um eine Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Dritte wurden durch die Projektänderung nicht neu betroffen.