zugeben. Weiter machten sie Ausführungen zur Erschliessung, hauptsächlich bezüglich Verkehrssicherheit. 10. Auf die Rechtsschriften, die Stellungnahmen resp. Fachberichte der ANF, des OIK III und des AWA sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten