Sie bestätige jedoch die gemeinsame Auflage der Dienststelle Tiefbau, Bereich Verkehr, und des Polizeiinspektorats, wonach die Baustellenzufahrt für die verkehrsintensiven Arbeiten (mindestens Abbruch und Aushub) ausserhalb der Schifffahrtsbetriebszeiten (von Oktober bis April) zu erfolgen habe. Weiter entspreche der überarbeitete Umgebungsplan vom 7. September 2022 den Anforderungen und könne den bewilligten Umgebungsplan vom 15. Februar 2021 ersetzen. Schliesslich wiederholt die Stadt Biel ihren Antrag, die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Stadt Biel vom 4. Oktober 2021 zu bestätigen.