In ihrer Stellungnahme vom 23. März 2023 äusserte sich die Stadt Biel zu den Bauplatzinstallationsunterlagen. Sie könne dem Antrag zustimmen, die Bauplatzinstallation mit LKWs ausschliesslich von der Westseite via M.________strasse und Schiffländte – auch während dem Ausbau – durchzuführen. Sie bestätige jedoch die gemeinsame Auflage der Dienststelle Tiefbau, Bereich Verkehr, und des Polizeiinspektorats, wonach die Baustellenzufahrt für die verkehrsintensiven Arbeiten (mindestens Abbruch und Aushub) ausserhalb der Schifffahrtsbetriebszeiten (von Oktober bis April) zu erfolgen habe.