Dieses Schreiben wurde den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 2. März 2023 zugestellt. Weiter wurde den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt, dass seitens des ANF keine weitere Stellungnahme eingegangen ist und ihnen wurde ein Auszug aus der Stellungnahme der Bauherrschaft des Bauvorhabens auf der Nachbarparzelle bezüglich Baustellenerschliessung, welches zu den Akten im vorliegenden Verfahren erkannt wurde, zugestellt. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, ihre Stellungnahme zu den Projektänderungsplänen sowie Schlussbemerkungen einzureichen. 9. Mit Schreiben vom 21. März 2023 verzichtete die Beschwerdegegnerin auf die Einreichung von Schlussbemerkungen.