Das Rechtsamt beauftragte die Vorinstanz, das Baugesuch nachträglich im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen und die Baugesuchsakten mitsamt den massgebenden Akten aus dem Beschwerdeverfahren öffentlich zur Einsichtnahme aufzulegen. Mit gleicher Verfügung wurden den Verfahrensbeteiligten die Stellungnahmen der Beschwerdeführenden vom 8. September 2022 sowie der Vorinstanz vom 12. September 2022 und die Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 12. September 2022 mit den aktualisierten Baustelleneinrichtungs- und Umgebungsplänen zugestellt. Die ANF wurde zudem eingeladen, eine allfällige Stellungnahme zum aktualisierten Umgebungsplan einzureichen.