5. Die Parteien erhielten mit Verfügung vom 19. August 2022 Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern. Zudem wurde die Beschwerdegegnerin aufgefordert, aktualisierte Pläne betreffend Baustelleneinrichtung und Umgebungsgestaltung einzureichen, sowie sich dazu zu äussern, dass das Rechtsamt beabsichtige, im Falle einer Bestätigung der Baubewilligung eine Bedingung aufzunehmen und den Beginn der Bauarbeiten von der rechtskräftigen Aufhebung von Parkfeldern in der blauen Zone (in einem separaten Verfahren) abhängig zu machen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion