3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne beantragt mit Stellungnahme vom 11. November 2021 die Abweisung der Beschwerde. Das AWA äusserte sich mit Stellungnahme vom 8. Dezember 2021 zur Beschwerde, ohne einen expliziten Antrag zu stellen. Mit Beschwerdeantwort vom 9. Dezember 2021 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Auch die Stadt Biel/Bienne beantragt mit Stellungnahme vom 9. Dezember 2021 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung ihres Bauentscheids vom 4. Oktober 2021.