Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 4. Oktober 2021, die Erteilung des Bauabschlages, eventualiter die Zurückweisung an die Vorinstanz und subeventualiter im Falle der Bestätigung der Baubewilligung die Verfügung einer Auflage bezüglich Baustellenzufahrt. Die Beschwerdeführenden machen insbesondere geltend, die Erschliessung sei ungenügend, die Aufhebung zweier Parkplätze in der blauen Zone sei unrechtmässig, die Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Hecken und Feldgehölze sowie in Lebensräume geschützter Tiere sei zu Unrecht gewährt worden, die ersuchte Gewässerschutzbewilligung sei nie öffentlich bekannt gemacht worden und die Beurteilung der Grundwas-