1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 3. Februar 2020 bei der Stadt Biel/Bienne ein Baugesuch ein für den Abbruch verschiedener bestehender Gebäude und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zehn Wohnungen und einer Einstellhalle mit 17 Autoabstellplätzen auf Parzellen Biel/Bienne Grundbuchblatt Nr. Q.________, Z.________ und G.________. Die Parzellen liegen in der Bauzone 2 resp. Mischzone A. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtbauentscheid vom 4. Oktober 2021 erteilte die Stadt Biel/Bienne die Baubewilligung.