gefährden».11 Letzterer Passus lässt den Schluss zu, dass das Überbaurecht auch neue Überbauten umfasst, sofern von diesen keine Gefahr für die auf dem Anmerkungsgrundstück Nr. B.________ bestehenden unterirdischen Gebäudeteile und Einrichtungen ausgeht. In der Legende des Plans 3 werden die farbigen Flächen zudem ohne Unterscheidung mit «Baurecht und Hausumschwung» umschrieben,12 was ebenfalls den Schluss zulässt, dass die betreffenden Flächen grundsätzlich überbaut werden dürfen. Es bestehen also verschiedene Gründe, die dafür sprechen, dass das Bauvorhaben des Beschwerdeführers vom Überbaurecht, das zu Gunsten seines Grundstücks und zu Lasten der Anmerkungsparzelle Nr. B._____