Weiter sind die Eigentümer der Grundstücke Nrn. G.________ bis F.________ dinglich berechtigt, «das Anmerkungsgrundstück Nr. B.________ als Hausumschwung und für die Berechnung der baulichen Ausnützungsziffer zu benutzen, wobei die Flächen, auf welche sich dieses Nutzungsrecht bezieht im Plan 3 farbig angelegt sind». Schliesslich «dürfen keine Bauten, Einrichtungen oder Pflanzungen vorgenommen werden, welche den Bestand oder die Funktion der auf dem Anmerkungsgrundstück Nr. B.________ bestehenden unterirdischen Gebäudeteile und Einrichtungen gefährden».11 Letzterer