2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 1. November 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die Abschreibungsverfügung vom 30.9.2021 sei aufzuheben und [in] Gutheissung des Baugesuchs Nr. 944/21/018 des Beschwerdeführers sei ihm die Baubewilligung zu erteilen; 2. Eventualiter: Der Fall sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge.