Am 21. Juli 2021 reichte der Beschwerdeführer mittels E-Mail eine vom «Bauverwalter» der Anmerkungsparzelle Nr. B.________ unterzeichnete Erklärung mit der Überschrift «Überbaurecht / Näherbaurecht» ein. Daraufhin bat die Gemeinde den Beschwerdeführer mit E-Mail vom 23. Juli 2021 einen Nachweis nachzureichen, woraus ergeht, dass der «Bauverwalter» von den Miteigentümerinnen und Miteigentümer der Anmerkungsparzelle Nr. B.________ ermächtigt wurde, ein Baugesuch zu unterzeichnen.