Das Baugesuch weise folglich formelle Mängel auf. Die Gemeinde setzte dem Beschwerdeführer eine 30-tägige Frist zur Verbesserung mit der Androhung, dass auf das Baugesuch nicht eingetreten werde, wenn nach Ablauf der Frist das Baugesuch noch immer formelle Mängel aufweise. 1/7 BVD 110/2021/190