1. Der Beschwerdeführer reichte am 10. März 2021 bei der Gemeinde Uetendorf ein Baugesuch ein für die Erweiterung seines Einfamilienhauses und den Anbau einer Garage. Das Bauvorhaben betrifft die Parzellen Uetendorf Grundbuchblatt Nrn. A.________ und B.________. Erstere befindet sich im Alleineigentum des Beschwerdeführers. Bei Letzterer handelt es sich um ein Anmerkungsgrundstück, das sich im Miteigentum diverser Hauptgrundstücke befindet, darunter der Parzelle Nr. A.________ des Beschwerdeführers. Beide Parzellen liegen in der Wohn- und Gewerbezone WG2.