Dies gilt umso mehr, als dass hier mit der ersuchten Balkonerweiterung zusätzliche Nebenfläche für ein Ferienhaus geschaffen werden soll. Es würde zwar nicht zu einem anderen Ergebnis führen, wenn es sich hier nicht um ein Ferienhaus, sondern um ein ganzjährig bewohntes Wohnhaus handeln würde. Denn so oder anders genügt die Fläche des bestehenden Balkons zum zeitgemässen Wohnen vollauf. Auch bei Ferienhäusern können Veränderungen grundsätzlich mit der Notwendigkeit der zeitgemässen Wohnnutzung begründet werden.