Beschwerdeführerin und dem Projektverfasser am 8. Oktober 2020; Baugesuch mitsamt Beilagen, eingegangen am 13. Oktober 2020, Vorakten Gemeinde Beatenberg Gemeinde-Nr. 36/2020, pag. 12-17 2/6 BVD 110/2021/18 dadurch nicht mehr gewahrt. Durch die Verbreiterung müsse der Balkon am Hauptdach aufgehängt werden, was das ursprüngliche Erscheinungsbild des Ferienhauses noch in zusätzlicher Weise beeinträchtige. Die geplante Vertiefung sprenge damit den Rahmen von Art. 24c RPG.