a) Die Beschwerdeführerin plant, den Balkon des Ferienhauses zu sanieren und gleichzeitig um 90 cm zu vertiefen bzw. zu verbreitern. Der bestehende Balkon weist eine Länge von 5.7 m und eine Breite von 1.65 m auf. Mit der ersuchten Balkonerweiterung soll die Breite neu 2.55 m betragen und die Länge identisch bleiben.5