3. Je ein Exemplar des Situationsplans vom 9. Februar 2022, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 15. Februar 2022, geht an die Gemeinde Bolligen und an die Beschwerdegegnerschaft. 4. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung