Da dieser Grundrissplan aber im Vergleich zum Situationsplan keine zusätzlichen Angaben enthält, ist er entbehrlich, weshalb er in der angefochtenen Baubewilligung gestrichen wird. Aufgrund des aktualisierten Lärmschutznachweises vom 23. März 2022 ist auch der bewilligte Lärmschutznachweis vom 7. Mai 2021 überholt. Da auch dieser entbehrlich ist, kann auch er in der Baubewilligung gestrichen werden. 4. Kosten