Dennoch muss die angefochtene Baubewilligung entsprechend korrigiert werden, bewilligt ist nicht mehr der Situationsplan vom 7. Mai 2021, sondern derjenige vom 9. Februar 2022 (gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 15. Februar 2022). Im bewilligten Grundrissplan sind sowohl der Standort falsch eingezeichnet als auch die Distanzangabe falsch, gemäss beiden Angaben beträgt die Distanz von der Wärmepumpe zur Fassade 6 m. Da dieser Grundrissplan aber im Vergleich zum Situationsplan keine zusätzlichen Angaben enthält, ist er entbehrlich, weshalb er in der angefochtenen Baubewilligung gestrichen wird.