j) Der von der Vorinstanz bewilligte Situationsplan vom 7. Mai 2021 hat sich als widersprüchlich herausgestellt, der eingezeichnete Standort der Wärmepumpe stimmte nicht mit den Distanzangaben überein. Dieser Wiederspruch wurde mit dem im Beschwerdeverfahren eingereichten Situationsplan vom 9. Februar 2022 ausgeräumt. Da sich am Standort dadurch nichts geändert hat, handelt es sich dabei nicht um eine Projektänderung. Dennoch muss die angefochtene Baubewilligung entsprechend korrigiert werden, bewilligt ist nicht mehr der Situationsplan vom 7. Mai 2021, sondern derjenige vom 9. Februar 2022 (gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 15. Februar 2022).