Mit den Argumenten der Beschwerdegegnerschaft, weshalb es keinen geeigneteren Aussenstandort gebe, setzen sie sich jedoch nicht auseinander. Letztlich bringen die Beschwerdeführenden als einziges Argument vor, sie möchten die Wärmepumpe nicht in Nähe und Richtung ihres Grundstücks aufgestellt haben. Damit lässt sich aber kein besserer Alternativstandort begründen. Im Übrigen ist bei der Standortwahl zu berücksichtigen, dass die Planungswerte grundsätzlich auch gegenüber lärmempfindlichen Räumen des eigenen Gebäudes einzuhalten sind,13 was die Suche nach alternativen Aussenstandorten ebenfalls einschränkt.