g) In ihrem Schreiben vom 12. Juli 2021 äusserte sich die Beschwerdegegnerschaft zu alternativen Aussenstandorten. Demnach sei ein Standort im Süden aufgrund der grösstmöglichen Passivenergienutzung optimal. Zudem sei im Süden der Abstand zur Nachbarschaft am Grössten, insbesondere im Osten wäre die Distanz zur Nachbarschaft deutlich geringer. Demgegenüber bestehe im Westen und im Norden eine Gefahr bei Schneeräumung. Im Übrigen sei die Nordseite der schlechteste Standort, da er im Schatten liege und es dort viel Ostwind gebe.