Das Untergeschoss im Anbau sei bewohnt, weshalb auch hier keine Innenaufstellung in Frage komme. Diese Schwierigkeiten und Gründe, die einer Innenaufstellung entgegenstehen, sind glaubhaft und nachvollziehbar, zumal neue Fassadenöffnungen auch mit erheblichen Kosten verbunden wären. Die Beschwerdeführenden erachten zwar in ihrer Beschwerde die Waschküche als möglichen Standort für eine Innenaufstellung. Mit den Argumenten der Beschwerdegegnerschaft, weshalb eine Innenaufstellung nicht möglich sei, setzen sie sich jedoch nicht auseinander.