Bei einer Innenaufstellung an der Ost- oder Westfassade bestünden weitere Probleme, insbesondere die benötigte Distanz zwischen Luftansaug- und Luftausblasschacht und die Distanz zur Nachbarschaft. In der Stellungnahme vom 7. Februar 2022 betont die Beschwerdegegnerschaft noch einmal, ihr Architekt erachte die Schaffung von zwei zusätzlichen Öffnungen im alten Mauerwerk als heikel, egal auf welcher Fassadenseite. Der von den Beschwerdeführenden vorgeschlagene Standort in der Waschküche sei zudem schon alleine wegen der nötigen Raumbreite nicht möglich, die Waschküche sei dafür zu klein. Das Untergeschoss im Anbau sei bewohnt, weshalb auch hier keine Innenaufstellung in Frage komme.