Somit ist hier davon auszugehen, dass die Wärmepumpe die Planungswerte bei den relevanten Immissionsorten in der Nachbarschaft einhält und insofern die Anforderungen der LSV erfüllt. Dabei sind die Planungswerte nicht nur knapp, sondern sehr deutlich eingehalten – die Differenz zwischen dem nächtlichen Planungswert und dem entsprechenden Beurteilungspegel beträgt gemäss Lärmschutznachweis vom 23. März 2022 über 7 dB(A). Mit Blick auf die Lärmgrenzwerte kann somit kein anderer Standort für die Ausseneinheit der Wärmepumpe verlangt werden.