Diese Ausführungen des AUE als der zuständigen kantonalen Fachbehörde sind nachvollziehbar und überzeugend. Inwiefern die steile Hanglage ein verstärkender Lärmfaktor sein soll, wird von den Beschwerdeführenden nicht näher begründet. Wird der Lärmprognose, wie dies das AUE getan hat, die horizontale Distanz von der Wärmepumpe zu den Fenstern der Beschwerdeführenden zugrunde gelegt, hat die Hanglage vielmehr einen positiven Effekt auf deren Lärmsituation, da die tatsächliche Distanz grösser und damit der Beurteilungspegel kleiner ist.