In seinem Fachbericht sei es von einer direkten, horizontalen Schallausbreitung zur Fassade des Wohnhauses der Beschwerdeführenden ausgegangen und habe gestützt auf den Geometerplan eine horizontale Distanz angenommen. Durch die Hangneigung (Schräge) sei die Distanz tatsächlich grösser, als in der Berechnung angenommen, womit mit einem tieferen Schallpegel bei den Beschwerdeführenden gerechnet werden könne als im Fachbericht