Dabei war das AUE aber von einer freistehenden Wärmepumpe ausgegangen, weil die Distanz zur Fassade im alten Situationsplan vom 7. Mai 2021 mit 6 m angegeben war. Eine solche Situation wird im Lärmschutznachweis mit 3 dB(A) berücksichtigt. Gemäss der Vollzugshilfe des cercle bruit ist eine Wärmepumpe aber erst dann freistehend, wenn sie mindestens 5 m Abstand zur Wand hat. Im vorliegenden Fall beträgt der Abstand gemäss neuem Situationsplan vom 9. Februar 2022 nur 3 m. Somit handelt es sich gemäss Vollzugshilfe des cercle bruit um eine Wärmepumpe an der Wand, was mit 6 dB(A) zu berücksichtigen ist.8 Dafür vergrössert sich der Abstand zum nächsten Immissionsort von 13 auf 16 m.