Zudem befinde sich der Standort in grösstmöglichem Abstand zu den Nachbarn, «der Abstand zu der Beschwerdeführerin ist mit Abstand der Grösste». Eine Innenaufstellung komme nicht in Frage, weil eine solche von den Architekten als risikohaft beurteilt worden sei. Am schlechtesten sei ein Standort an der Nordseite, da es dort sehr viel Ostwind gebe, der Standort im Sonnenschatten liege und Gefahr bei Schneeräumung bestehe. Auch eine Schalldämmhaube sei geprüft worden, dagegen spreche die Kosten-Nutzen-Rechnung. Abschliessend betont die Beschwerdegegnerschaft, ihr sei es aus ökologischen Gründen wichtig, von der Ölheizung wegzukommen.