Die Beschwerdegegnerschaft macht dazu geltend, die geplante Wärmepumpe verursache weniger Lärm als die bestehende Ölheizung, sämtliche Vorgaben seien eingehalten. Dies gelte nicht nur für die Lärmgrenzwerte, sondern auch für die Vorsorge. Sie hätten sich die Suche nach einem idealen Standort der Ausseneinheit der Wärmepumpe nicht einfach gemacht, der Standort sei ideal. Der Standort befinde sich auf der Sonnenseite mit der grösstmöglichen Passivenergienutzung. Zudem befinde sich der Standort in grösstmöglichem Abstand zu den Nachbarn, «der Abstand zu der Beschwerdeführerin ist mit Abstand der Grösste».