a) Die Beschwerdeführenden stören sich am Standort der geplanten Wärmpumpe. Sie verlangen, dass diese nicht in der Nähe und in Richtung ihres Grundstücks, sondern im Norden, Osten oder Westen der Bauparzelle oder im Innern des Gebäudes (grosse Waschküche) aufgestellt werde. Der geplante Standort befinde sich im Steilhang und ihr Haus befinde sich direkt darunter. Daher wäre der Lärm bei diesem Standort frontal auf ihr Schlafzimmer und insgesamt sieben Fenster an ihrer Nordfassade ausgerichtet. Der Fachbericht Immissionsschutz könne nicht akzeptiert werden, dieser habe die steile Hanglage als verstärkenden Lärmfaktor nicht berücksichtigt.