Die Bauverwaltung hat den ursprünglichen Bauentscheid vom 29. Juni 2021 in Kenntnis der verloren gegangenen Einsprache am 12. Juli 2021 widerrufen und am 30. September 2021 unter Berücksichtigung der Einsprache einen neuen Bauentscheid gefällt. Sie hat somit den Fehler umgehend korrigiert und dafür gesorgt, dass den Beschwerdeführenden kein Nachteil entstanden ist. Das Verhalten der Bauverwaltung ist nicht zu beanstanden. 3. Standort Wärmepumpe