Nachdem das Rechtsamt im mit Entscheid vom 30. September 2021 bewilligten Situationsplan vom 7. Mai 2021 einen Widerspruch hinsichtlich des Standorts der Wärmpumpe festgestellt hatte, holte es bei der Beschwerdegegnerschaft weitere Unterlagen zum genauen Aussenstandort der Wärmepumpe und gleichzeitig zusätzliche Auskünfte zu einem möglichen Alternativstandort im Gebäudeinnern ein. Im Situationsplan vom 7. Mai 2021 war die Distanz zwischen der Wärmepumpe und der Fassade des Gebäudes der Beschwerdegegnerschaft mit 6 m angegeben, im Plan gemessen betrug diese Distanz nur 3 m. Mit Stellungnahme vom 7. Februar 2022 (Eingangsdatum 15. Februar 2022) reichte die Beschwerdegegnerschaft einen neuen