Immissionsschutz, vom 17. August 2021 eingeholt hatte, erteilte die Gemeinde am 30. September 2021 erneut eine kleine Baubewilligung. Die Einsprache der Beschwerdeführenden wurde als öffentlich-rechtlich unbegründet abgewiesen. 2. Gegen die Baubewilligung vom 30. September 2021 reichten die Beschwerdeführenden am 28. Oktober 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie verlangen einen anderen Standort für die Wärmepumpe und beantragen damit sinngemäss die Aufhebung des Entscheids vom 30. September 2021 und die Erteilung des Bauabschlags für das Baugesuch vom 12. Mai 2021.