Am 7. Juli 2021 stellte die Gemeinde fest, dass die Beschwerdeführenden fristgerecht Einsprache erhoben hatten, die Einsprache aber nicht auf der Bauverwaltung angekommen war. Daher widerrief die Gemeinde mit Verfügung vom 12. Juli 2021 die Baubewilligung vom 29. Juni 2021 und verfügte zudem eine sofortige Einstellung der Bauarbeiten. Nachdem die Gemeinde unter anderem einen Fachbericht Immissionsschutz beim Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung 1/9 BVD 110/2021/188