c) Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist, und die Verfügung des AGR vom 19. August 2021 sowie der Bauentscheid der Gemeinde Grossaffoltern vom 27. September 2021 werden bestätigt. 2. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten von CHF 1100.– zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten ihnen auferlegten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung