«Der schmale Türteil der Eingangstüre zum Tenn im EG (West) muss in Holz ausgeführt und so gestaltet werden, dass er wie die Wand links der Türe in Erscheinung tritt. Die Türe mit Verglasung zum Garten im EG (Ost) muss mit einem sehr filigranen Rahmen ausgeführt werden, so dass dieser Rahmen möglichst nicht in Erscheinung tritt. Diese Anpassungen sind innert 6 Monaten seit Eröffnung dieser Anordnung auszuführen.»