Rechtswidrige Bauten müssen grundsätzlich beseitigt werden.34 Das öffentliche Interesse am Rückgängigmachen der unrechtmässigen Bauarbeiten wiegt daher – unter Berücksichtigung der geltend gemachten Baukosten von rund CHF 10’000.– – auch hier schwerer als das private Interesse der Beschwerdeführenden an der Erhaltung der getätigten Investitionen.