d) Demnach kann die Gestaltung der Lukarne gemäss der Fotografie «Lukarne Ost» sowie dem Plan «Ostfassade» im Mst. 1:50, beide vom 9. Juli 2021 und mit Eingangsstempel der Gemeinde Grossaffoltern vom 12. Juli 2021, bewilligt werden. Die Verbindlichkeit des Plans «Ostfassade» erstreckt sich dabei nur auf die Gestaltung der Lukarne, nicht jedoch auf die Tür im Erdgeschoss. 6. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands a) Nach dem Gesagten kann die Lukarne bewilligt werden; hinsichtlich der west- und der ostseitigen Tür im Erdgeschoss sind jedoch die Verfügung des AGR und der Bauentscheid der Gemeinde (Bauabschlag) zu bestätigen.